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07.03.17 –
Wasserrechtsnovelle in Niedersachsen überfällig
Auf die heftige Kritik aus der Landwirtschaft am Entwurf des neuen Wassergesetzes der Landesregierung erwidert Rolf Hüchting aus dem Vorstand des Ortsverbandes Bremervörde am 7.3.2017:
Die Berichterstattung in der Bremervörder Zeitung am vergangenen Dienstag zum Thema Wasserschutz zeigt einmal mehr den Gegensatz zwischen allgemeinem Bürgerinteresse an Naturschutz mit einer dauerhaft intakten Umwelt und den ökonomischen Sonderinteressen einzelner Landwirte auf. Aus Sicht der Bürger ist die Entwicklung der Artenvielfalt in Niedersachsen und der Belastung der Gewässer leider beklagenswert und das jetzt diskutierte Wassergesetz ist längst überfällig.
Die Nitrate und anderen Schadstoffe aus der Landwirtschaft belasten einerseits die Oberflächengewässer und dringen andererseits Jahr für Jahr langsam und unaufhaltsam in tiefere Schichten des Bodens ein, wo sie die Grundwasserqualität dauerhaft gefährden. Die Artenvielfalt ist seit 1990 um ein Drittel eingebrochen. Wie das statistische Bundesamt veröffentlicht, liegt dieser schlechte Zustand unserer Umwelt in erster Linie am schlechten Zustand im Teilbereich des Agrarlandes, aber auch die Indikatoren für die Artenvielfalt und den Zustand des Bereiches der Gewässer sind mit 68% weit von dem angestrebten Zielwert von 100% entfernt. Dass die Zielsetzungen des Umweltministeriums in Niedersachsen zu einem breiteren Schutzstreifen als bisher übertrieben seien, kann man wirklich nicht behaupten. Erst bis zum Jahr 2027 soll ein guter ökologischer Zustand erreicht werden, sicherlich ein Kompromiss in Richtung intensive Landwirtschaft.
Umweltschutzverbände wie der Naturschutzbund fordern einen noch stärkeren Schutz vor allem auch der höherrangigen Gewässer. Diese Ziele werden langfristig nur mit nachhaltigen Formen der Landnutzung zu erreichen sein. Erschreckend ist aus regionaler Sicht, dass besonders der Nordwesten Niedersachsen überdurchschnittlich durch Gülle belastet ist, die in immer größerer Menge aus der intensiven Landwirtschaft anfällt und auf die vorhandenen Flächen aufgebracht werden muss. Nach der Darstellung von Herrn Tiedemann in der Bremervörder Zeitung am Dienstag liegt er als Landwirt bei der Bewirtschaftung seiner langgestreckten Weiden mit über 80 % der Fläche im kritischen Randbereich von Gewässern. Die Belastung der vielen Grüppen im Moorgebiet ist so unvermeidbar. Derart ökologisch gefährdete Grundstücke stellen auch keine nachhaltige Grundlage für immer weiter wachsende Großbetriebe der Milchwirtschaft dar.
Zur Relativierung der Kritik an der Wasserrechtsnovelle muss aber auch gesagt werden, dass nach meinen Informationen nach dem neuen Wassergesetz ein großer Teil der Grüppen als kleinerer Gewässer aus der Dünge- und Pflanzenschutzbeschränkung herausfallen soll. Rolf Hüchting
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