Oerel - Asphaltwerk darf nicht durchgepeitscht werden

Gewerbeansiedlung tut gut - aber nicht, wenn die Nachteile für die Anwohner und die Gemeinde überwiegen. Das geplante Asphaltwerk in Oerel führt zu starken ökologischen Belastungen nicht nur in Oerel, auch in den umgebenden Gemeinden wie Bremervörde. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Antwort von Landrat Hermann Luttmann auf eine Anfrage des Kreistagsabgeordneten Reinhard Bussenius zum geplanten Asphaltwerk in Oerel. Die Vorgänge in Oerel werden die Grünen genau verfolgen und ggf. weitere Initiativen gegen das Asphaltwerk ergreifen oder unterstützen...

22.06.16 –

Gewerbeansiedlung tut gut - aber nicht, wenn die Nachteile für die Anwohner und die Gemeinde überwiegen. Das geplante Asphaltwerk in Oerel führt zu starken ökologischen Belastungen nicht nur in Oerel, auch in den umgebenden Gemeinden wie Bremervörde. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Antwort von Landrat Hermann Luttmann auf eine Anfrage des Kreistagsabgeordneten Reinhard Bussenius zum geplanten Asphaltwerk in Oerel. Die Vorgänge in Oerel werden die Grünen genau verfolgen und ggf. weitere Initiativen gegen das Asphaltwerk ergreifen oder unterstützen:

Anfrage im Kreistag durch den Kreistagsabgeordneten Reinhard Bussenius – Bremervörde
Quelle: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 20. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Kreistages am 17.03.2016 in Rotenburg, Kreishaus, großer Sitzungssaal

Zur Anfrage:
Zum geplanten Asphaltmischwerk Oerel führt Abg. Bussenius aus, die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Oerel mit dem Ziel, ein Asphaltmischwerk tief in einer ehemaligen Sandkuhle nur kurz über der Grundwasserlinie zu errichten, werde auch Auswirkungen über die Grenzen der Gemeinde Geestequelle haben. Das Gewerbegebiet würde in einem Wasserschutzgebiet liegen, in der Nähe befinde sich auch das Landschaftsschutzgebiet "Hinzel-Hölzer Bruch".
Zu befürchten seien vor allem zwei Aspekte:
1. Eine Gefährdung des Grundwassers, das über eine Ringleitung mit der Trinkwasserge-winnung in der Höhne und in Minstedt etc. verbunden sei und
2. die Entstehung von Geruchs- und Schadstoffbelästigungen auf Grund der Westwinde bis in den Bereich der Stadt Bremervörde (Sickoxyde, Stickstoffoxyde, Quecksilber).
Abg. Bussenius fragt, ob der Landkreis eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen habe oder diese vornehmen werde und ob die Erstellung eines human-toxikologischen Gut-achtens zum Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser durch ein Asphaltwerk an dieser Stelle geplant sei.
Außerdem möchte er wissen, ob ein Gutachten zur Luftgefährdung in Auftrag gegeben werde und ob es Erkenntnisse über die Belastung von Kreisstraßen durch den zunehmenden LKW-Verkehr gebe
Landrat Luttmann sagt eine Beantwortung der Fragen mit dem Protokoll zu.
(Antwort zum Protokoll: Zu den Vorbemerkungen: Die Gemeinde Oerel hat ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gewerbegebiet Oereler Bahnhof“ eingeleitet, mit dem ein Gewerbe-/Industriegebiet festgesetzt werden soll; das Verfahren ist noch nicht ab-geschlossen. Geplant ist dort die Ansiedlung eines Asphaltmischwerkes. Konkrete Anträge z. B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Das geplante Gewerbegebiet liegt knapp innerhalb des Wasserschutzgebietes (WSG) Heinschenwalde. Damit Verunreinigungen des Grundwassers durch das Asphaltmischwerk sicher ausgeschlossen werden können, wäre ein Bau und Betrieb eines solchen Asphaltmischwerkes in jedem Fall mit hohen Auflagen verbunden. Der Grundwasserflurabstand liegt inner-halb der Sandgrube bei ca. 2 m unter Gelände. Das Grundwasser im WSG Heinschenwalde ist auch nicht mit einer Ringleitung mit der Trinkwassergewinnung in Minstedt und der ehe-maligen Gewinnung in der Höhne verbunden.
Die befürchteten Schadstoffbelastungen aufgrund vorherrschender Westwinde betreffen Fragen des Immissionsschutzes und fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeauf-sichtsamtes (GAA) Cuxhaven.
1. Frage:
Hat der Landkreis eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen oder wird er diese vor-nehmen?
Antwort:
Asphaltmischwerke sind unter Ziffer 2.15 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV aufgeführt und unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 des Bundesimmissions-schutzgesetzes; zuständige Genehmigungsbehörde für derartige Vorhaben ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Cuxhaven. Asphaltmischwerke sind jedoch nicht in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) aufgeführt; dem GAA als zuständiger Genehmigungsbehörde fehlt es daher nach heutiger Einschätzung an einer Rechtsgrundlage zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung.
2. Frage:
Ist an die Erstellung eines human-toxikologischen Gutachtens zum Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser durch ein Asphaltmischwerk an dieser Stelle gedacht?
Antwort:
Bisher liegt ein Antrag zum Bau und Betrieb eines Asphaltmischwerkes nicht vor. Umfang und Inhalte der vorzulegenden Gutachten bestimmt das GAA als zuständige Genehmigungsbehörde.
3. Frage:
Wird ein Gutachten zur Luftgefährdung in Auftrag gegeben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
4. Frage:
Gibt es Erkenntnisse über die Belastung von Kreisstraßen durch den zunehmenden LKW-Verkehr?
Antwort:
Derartige Erkenntnisse liegen noch nicht vor. Grundsätzlich sind Kreisstraßen aber zur Auf-nahme von LKW-Verkehr geeignet und auch vorgesehen.)

 

Bündnis 90-Die Grünen Bremervörde, d. 16.4.16
im Rat der Stadt
Rolf Hüchting, Mitglied
Ludwigstr. 13
27432 BREMERVÖRDE
email:rolf.huechting@gmx.de

 

Ergänzung - Antrag im Rat Bremervörde

An
Stadt Bremervörde
Bürgermeister
Rathaus
Rathausplatz 1

Die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Oerel mit dem Ziel ein Asphaltmischwerk zu errichten wird auch die Stadt Bremervörde betreffen. Zu befürchten sind vor allem zwei Aspekte: eine Gefährdung des Grundwassers und die Entstehung von Geruchsbelästigungen auf Grund der vorherrschenden Westwinde bis nach Bremervörde hinein. Um zu diesen Punkten Klarheit zu schaffen, bitten wir die Verwaltung um eine Einschätzung, inwiefern

a) die Erstellung eines human-toxikologischen Gutachtens zum Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser durch ein Asphaltwerk und

b) die Erstellung eines Gutachtens zur Luftgefährdung

für Bremervörde sinnvoll ist bzw. in Auftrag gegeben werden sollte.

 

Mit freundlichem Gruß

Rolf Hüchting

 

Kategorie

Archiv | Naturschutz