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21.06.21 –
Antrag
Biodiversität auf den Liegenschaften der Stadt Bremervörde fördern
Das Thema Verlust der Biodiversität geht durch alle Medien, auch Bremervörde kann sich davor nicht verschließen.
Deshalb fordern wir die Stadt Bremervörde auf, die Liegenschaften der Stadt auf den Erhalt der Biodiversität auszurichten. Wege- und Straßenränder, Hecken, Gräben, Rasenflächen der Stadt und verpachtete Flächen sind umzugestalten...
Im Einzelnen:
So hat nach Baumaßnahmen entlang von stadteigenen Straßen und Wegen grundsätzlich die Wiederansaat der Seitenwege durch Regiosaat (§40 BNatSchG 01.03.2020) zu erfolgen. Ungenutzte stadteigene Wiesen sollten durch die Aussaat von einheimischen Wildkräuterwiesen ($ 40 BNatSchG 01.03.2020)die Biodiversität unterstützen. Auch sollte entlang von stadteigenen Feldwegen, an geeigneten Stellen und nur dort wo die Wegbreite nicht zur Anlage von Wildhecken oder Obstbaumanpflanzungen geeignet ist, bzw. bereits Hecken vorhanden sind, abschnittweise Neueinsaaten mit Regiosaat erfolgen. Die Pflege der Grünstreifen und Wildkräuterwiesen sollte, durch halbseitiges oder abschnittsweises Mähen/Mulchen jährlich im Wechsel, deutlich extensiviert werden.
Hecken aus heimischen Sträuchern dienen in zweifacher Weise dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen: Sie fördern den Artenreichtum und wirken, durch Windruhe und Reduktion der Verdunstung, in erheblichem Maße ertragssteigernd auf die anliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auch die Pflege der vorhandenen Hecken sollte im ökologischen Sinne verbessert werden. Das häufig praktizierte „auf den Stock setzen“ sollte nur im Ausnahmefall, z.B. beim Überhandnehmen der spätblühenden amerikanischen Traubenkirsche angewandt werden, danach sollten einheimische Arten gepflanzt werden. Seitliches Wachstum der Hecken Richtung Fahrbahn oder Nachbarfläche ist durch den Einsatz der Anbau-Heckenschere im Winterhalbjahr zu begrenzen. Das Höhenwachstum der heimischen Sträucherhecken begrenzt sich von allein. Lediglich das Aufkommen von Bäumen 1. Ordnung (Eichen, Buchen etc. ) sollte in Hecken durch regelmäßige Entnahme (einmal im Jahrzehnt) verhindert werden.
Bereits vorhandener Bewuchs von ausgewachsenen Bäumen 1. Ordnung an Feldwegen sollte zu weitständigen Alleen erzogen werden. Dazwischen ist dann immer wieder Platz für Heckenabschnitte.
Stadteigene Gräben und natürliche Wasserläufe sollten, zu mindestens einseitig, um notwendige Räumungen weiterhin zu ermöglichen und /oder wenn naturschutzfachliche Gründe dem nicht entgegenstehen, mit Weiden und/oder Schwarzerlen bepflanzt werden. Sollten Anpflanzungen aus Platzgründen nicht möglich sein, sollte die Stadt darauf hinwirken, dass Räumungen und Böschungsmahd, durch den ggf. zuständigen UHV, maximal halbseitig im jährlichen Wechsel durchgeführt werden.
Wenn die Wegebreite oder andere Gegebenheiten die Anlage von Wildsträucherhecken nicht zulassen, sollte weitständig Obstbaumreihen mit hiesigen hochstämmigen Sorten angelegt werden. Die örtliche Bevölkerung partizipiert nach ein paar Jahren durch Möglichkeiten zur Obsternte. Zwischen den Obstbäumen sollte genug Raum für die oben beschriebenen Einsaaten mit Regiosaat gelassen werden.
Auf den Rasenflächen des Vörder Sees wird definitiv zu viel gemäht. Gepflegte Wegeseitenräume und großzügige Liegewiesen sind dort wichtig. Trotzdem gibt es viele Flächen, auf denen nie ein Mensch lagert und die trotzdem regelmäßig gemäht werden. Auf diesen Flächen empfiehlt sich die Einsaat mit Regiosaat und die Einbringung robuster und sich selbst vermehrender Frühblüher wie Elfenkrokus, Winterlinge, Schneeglöckchen und Blausternchen. Diese Wiesen werden dann lediglich einmal im Herbst gemäht um Verbuschung zu verhindern. Sie entwickeln sich zu echten Hinguckern im touristischen Sinne und ökologischen Hotspots für Insekten und Vögel. Wegen der starken Frequentierung des N&E Geländes empfiehlt sich auch die Aufstellung entsprechender Hinweistafeln zur Erläuterung.
Verpachtete Liegenschaften: Grundsätzlich sollten im öffentlichen Eigentum befindliche und an landwirtschaftliche Pächter verpachtete Flächen durch entsprechende Vertrags/Pachtbedingungen zum Wohle und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen bewirtschaftet werden. Das heißt für Ackerflächen: ohne Einsatz von Pestiziden. FürGrünland: ohne den Einsatz von Pestiziden. Zum Schutzvonwiesenbrütenden Vögeln: ohneBefahrung in der Zeit vom 01.03. bis zum 15.07. (nur in einzelnen Jahren sollte nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, eine Befahrung / Mahd auch vor dem 15.07. möglich sein)
Um den Vogelschlagtod zu unterbinden ist es zwingend erforderlich zeitnah alle Warteunterstände an Bushaltestellen mit selbstklebender Folie auszustatten.
im Auftrag Rolf Hüchting
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Aktuell | Archiv | Naturschutz