Beverniederung tatsächlich schützen

Die Beverniederung bei Bremervörde ist für die Stadt extrem wertvoll. Um sie als Naturschutzgebiet im Rahmen der regionalen Raumordnung umfassend zu schützen, haben die Grünen eine Stellungnahme an den Landkreis Rotenburg geschickt. Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie...,

02.12.15 –

Die Beverniederung bei Bremervörde ist für die Stadt extrem wertvoll. Um sie als Naturschutzgebiet im Rahmen der regionalen Raumordnung umfassend zu schützen, haben die Grünen eine Stellungnahme an den Landkreis Rotenburg geschickt.
 
Stellungnahme
der Bremervörder GRÜNEN
Zur Ausweisung des NSG „Beverniederung
 
Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie, bzw. der entsprechenden Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes liegt uns der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung für die Beverniederung vor.
Geplant ist die Ausweisung eines ca. 660 ha großen Naturschutzgebietes. Das ist begrüßenswert! Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass auf lediglich ca. 50 ha Fläche, dort sind Reste der wertgebenden FFH-Lebensraumtypen vorhanden, nennenswerte Einschränkungen der Bewirtschaftung verordnet werden. Dagegen werden auf über 300 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (im Naturschutzgebiet!!) praktisch keine Auflagen gemacht. Auf dieser Fläche wird es auch weiterhin erlaubt sein, Gülle und Dünger auszubringen, die Vegetation „totzuspritzen“ (z.B. mit Roundup) und Hochleistungsgräser einzusäen. Des Weiteren erkennen wir keine klaren Vorgaben zur, dringend notwendigen (siehe Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie), Renaturierung der Bever, die, insbesondere in ihrem Oberlauf zum völlig denaturierten, mit Nährstoffen und Pestiziden überfrachteten, „Kanal“ verkommen ist.
 
Daher fordern wir die Aufnahme folgender Verbotstatbestände in die Verordnung:
 
Verboten sind:
 
1. die Ausbringung und Lagerung von Gülle, Gärresten, Dünger und anderen Ausscheidungen von Tieren aus landwirtschaftlicher Tierhaltung.
2. der Umbruch von Grünland einschließlich der Narbenerneuerung und der Einsatz von Pestiziden.
3. zusätzliche Entwässerung. Die Unterhaltung bestehender Entwässerungssysteme, welche in einem Plan zu erfassen sind, sind in einem speziellen Unterhaltungsplan in Art und Weise zu benennen.
4. die weitere „Unterhaltung“ der Bever. Ziel soll ein sich selbst reinigendes, natürlich beschattetes, mäandrierendes, mit mindestens 20 m breiten, beidseitigen, natürlichen Randstreifen versehenes Fließgewässer mit hoher Wasserqualität sein.
 
Auch soll die Erstellung spezieller Managementpläne in der Verordnung definiert werden:
 
1. Managementplan zur vollständigen Wiederherstellung der ursprünglich im Gebiet vorhandenen FFH-Lebensraumtypen.
2. Managementplan zu Renaturierung und Revitalisierung der Bever. Bestandteil dieses Planes muss auch ein Unterhaltungsplan für alle im Gebiet vorhandenen Entwässerungsgräben sein. Ziel ist eine minimalinvasive Unterhaltung unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen Lebenswelt.
 
Begründung:
 
Nachdem wir Menschen über viele Jahrtausende in Einklang mit der Natur lebten und diese nachhaltig für uns nutzten, setzte mit dem Zeitalter der Industrialisierung auch im landwirtschaftlichen Bereich eine Intensivierung ein, die ein verheerendes Artensterben zur Folge hat. Die Zunahme dieser Intensivierung in der Landwirtschaft ist bis heute ungebrochen, selbst die Ausbringung von Pestiziden steigt von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig sind viele Arten verdrängt worden, welche letztlich auch für uns Menschen die Basis unseres Lebens darstellen. Wir sägen kräftig an dem Ast auf dem wir sitzen! Um diesen verhängnisvollen Prozess zu mindestens abzumildern und das Arten- und Genpotential in der Natur für nachfolgende Menschgenerationen zu erhalten (das Naturerbe!), sind auf allen Ebenen unserer demokratisch legitimierten Organisationsformen entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Angefangen über die UN, aber auch EU, Bundes- und Landesregierung haben in Strategiepapieren und Gesetzen beschlossen, die 10 % naturschutzfachlich wertvollsten Gebiete zu sichern und so zu entwickeln, dass sich das natürliche Artenspektrum revitalisieren kann und für nachfolgende Generationen erhalten bleibt! Ersehen Sie hierzu bitte das Bundesnaturschutzgesetz in Zusammenhang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland!
 
Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Beverniederung wurde erst aufgehalten, nachdem der Landkreis 2012 eine einstweilige Sicherstellung des Gebietes erließ. Bis dahin sind leider fast alle wertvollen Gebietsbestandteile zerstört worden! Beispielhaft zählen wir hier nur den Status von „Allerweltsarten“ auf: Die letzten der früher im Gebiet häufigen Brachvögel können ihre Brut nur noch dann beenden, wenn sie in aufwendigen Aktionen vom Naturschutzbund eingezäunt werden. Sollten die auf diese Weise bloßgestellten Nester die intensive Suche von z.B. Füchsen und Waschbären überleben, ist ihr Aufwuchs auf artenarmem Intensivgrünland sehr unsicher. Unter anderem der Große Brachvogel befindet sich kurz vor der Ausrottung!
Auch Wiesenschaumkraut und Wiesenmargerite, bis vor ca. 2 Jahrzehnten noch „Charakterarten“ der Beverniederung, sind heute absolut an den Rand gedrängt! Ursache ist neben Pestizideinsatz und Entwässerung vor allem die extreme Eutrophierung des Grünlandes welche die ursprünglich nährstoffarmen Sandstandorte des Oberlaufes, aber auch die Niedermoorstandorte des Mündungsbereiches stark verändert hat. Die über Jahrhunderte etablierte und an Nährstoffknappheit bzw. das im Niedermoor vorhandene, mittlere Nährstoffangebot gewöhnte Vegetation kann hier nicht mehr existieren. Die extreme Überdüngung führt auch zur Eutrophierung der Gewässer und dadurch zu einem laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen des fortwährenden Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie.
 
Mindestens seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist, in Zusammenhang mit der Diskussion um die Südumgehung für Bremervörde, der außerordentlich hohe naturschutzfachliche Wert der Beverniederung bekannt. Jetzt, 25Jahre später nur noch die Reste zu schützen und quasi den Status quo zu verwalten ist nicht im gesamtgesellschaftlichen Sinne und auch nicht im Sinne von FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz! Wenn die vorliegende Naturschutzgebietsverordnung unverändert erlassen wird, ist das die endgültige Bankrotterklärung für den Naturschutz im Landkreis Rotenburg! Wegen des dann offensichtlichen Verstoßes gegen z.B. die FFH-Richtlinie werden dann erhebliche u.a. finanzielle Risiken auf den Landkreis (Vertragsverletzungsverfahren...) zukommen.
 
Abschließend sei bemerkt, dass unsere Vorschläge zur richtlinienkonformen Umsetzung der NSG-Verordnung sich nicht nachteilig auf die Einkommen der dort wirtschaftenden Landwirte auswirken werden. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer, wird in einem NSG die Zahlung von einigen Hundert € Erschwernisausgleich möglich. In Zeiten von Überproduktion von Milch mit entsprechendem Preisverfall wirken sich dringend notwendigen Extensivierungsmaßnahmen sogar preisstützend aus.
 
Bitte korrigieren Sie den derzeitigen Entwurf der NSG-Verordnung Beverniederung im Sinne der extrem bedrohten Natur und künftiger Menschengenerationen!
 
Mit freundlichem Gruß,
 
 
 
Rolf Hüchting, Sprecher der Bremervörder GRÜNEN

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